Service
Tätigkeiten die bei der Mietverwaltung anfallen:
- Mietverhältnisse zu begründen und ordentlich oder außerordentlich zu kündigen.
- Das Inkasso der Mieten, Betriebskosten und Kautionen vorzunehmen.
- Den Zahlungsverkehr auf einem Treuhand- oder auf meinen/unseren Namen lautendem Fremdkonto durchzuführen und die für die Einrichtung/Unterhaltung eines solchen Kontos erforderlichen Erklärungen gegenüber dem kontoführenden Institut abzugeben.
- Betriebskostenabrechnungen und Anpassungen der Vorauszahlungen durchzuführen,
- Mieterhöhungsverlangen auszusprechen, Reparatur- und Instandhaltungsaufträge zu erteilen.
- Wartungsverträge abzuschließen und zu kündigen.
- Versicherungsverträge abzuschließen und zu kündigen.
- Abmahnungen auszusprechen.
- Abnahmen und Übergaben von Wohnungen bzw. Gewerbeeinheiten durchzuführen.
Tätigkeiten die bei der Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften anfallen:
- Zu dem Tätigkeitsbereich der kaufmännischen Aufgaben gehört unter anderem die Hausgeldabrechnung und die Ermittlung und das Anfordern von Sonderumlagen, falls die Instandhaltungsrücklage für Sanierungsmaßnahmen nicht ausreicht.
- Auch beim Wohnungsverkauf wirkt er mit, da die Teilungserklärung häufig die Verwalterzustimmung für einen Eigentümerwechsel vorsieht. Ist dies laut Teilungs-erklärung vorgesehen, kann der Notar den Kaufvertrag nur beurkunden, wenn die Zustimmung vorliegt.
- Verwalter müssen eine Vielzahl rechtlicher Aufgaben übernehmen, beispielsweise den Abschluss und die Prüfung von Verträgen sowie die rechtliche Vertretung der Eigentümergemeinschaft.
- Zudem sorgt der Verwalter dafür, dass alle rechtlichen Aspekte – etwa hinsichtlich der Landesbauordnung – beachtet werden. Dazu gehört beispielsweise das Einhalten der Brandschutzvorschriften.
- Details hierzu regelt der § 29 WEG