Immobilienverwaltung mit über 30 Jahren Erfahrung
 

Service

Tätigkeiten die bei der Mietverwaltung anfallen:

  • Mietverhältnisse zu begründen und ordentlich oder außerordentlich zu kündigen.
  • Das Inkasso der Mieten, Betriebskosten und Kautionen vorzunehmen.
  • Den Zahlungsverkehr auf einem Treuhand- oder auf meinen/unseren Namen lautendem Fremdkonto durchzuführen und die für die Einrichtung/Unterhaltung eines solchen Kontos erforderlichen Erklärungen gegenüber dem kontoführenden Institut abzugeben.
  • Betriebskostenabrechnungen und Anpassungen der Vorauszahlungen durchzuführen,
  • Mieterhöhungsverlangen auszusprechen, Reparatur- und Instandhaltungsaufträge zu erteilen.
  • Wartungsverträge abzuschließen und zu kündigen.
  • Versicherungsverträge abzuschließen und zu kündigen.
  • Abmahnungen auszusprechen.
  • Abnahmen und Übergaben von Wohnungen bzw. Gewerbeeinheiten durchzuführen.


 


Tätigkeiten die bei der Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften anfallen:

  • Zu dem Tätigkeitsbereich der kaufmännischen Aufgaben gehört unter anderem die Hausgeldabrechnung und die Ermittlung und das Anfordern von Sonderumlagen, falls die Instandhaltungsrücklage für Sanierungsmaßnahmen nicht ausreicht.
  • Auch beim Wohnungsverkauf wirkt er mit, da die Teilungserklärung häufig die Verwalterzustimmung für einen Eigentümerwechsel vorsieht. Ist dies laut Teilungs-erklärung vorgesehen, kann der Notar den Kaufvertrag nur beurkunden, wenn die Zustimmung vorliegt.
  • Verwalter müssen eine Vielzahl rechtlicher Aufgaben übernehmen, beispielsweise den Abschluss und die Prüfung von Verträgen sowie die rechtliche Vertretung der Eigentümergemeinschaft.
  • Zudem sorgt der Verwalter dafür, dass alle rechtlichen Aspekte – etwa hinsichtlich der Landesbauordnung – beachtet werden. Dazu gehört beispielsweise das Einhalten der Brandschutzvorschriften.
  • Details hierzu regelt der § 29 WEG